10:00–16:30

Rechtliche Konzepte und Verträge zur hauseigenen Versorgung mit Strom in Mietshaus, WEG und Gewerbeareal
Das Mieterstromgesetz ist beschlossen und bietet Förderung für Vermieter und Stromversorger, die in Wohngebäuden erzeugten Strom direkt vor Ort an Letztverbraucher liefern.
Kursinhalte
- Stromlieferung, Eigenversorgung und „selbsterzeugter Letztverbrauch“
- EEG-Förderung, insbesondere Mieterstromförderung und EEG-Umlage
- Meldepflichten, Energierecht und Stromsteuer
- steuerrechtliche Probleme für Vermietungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften
- Mieterstrom und Mietrecht
- hauseigene Versorgung: die nötigen Verträge oder Vereinbarungen; der Mieterstromvertrag
- hauseigene Stromversorgung und Mieterstrom in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Kursbeschreibung
Rechtsanwalt Peter Nümann stellt das Förderkonzept vor und bespricht Voraussetzungen, vertragliche Gestaltung und spezielle Rechtsfragen der Mieterstromförderung. Darüber hinaus werden aber auch Konzepte der Eigenversorgung vorgestellt sowie Lösungen für Wohnungseigentümergemeinschaften und auf Gewerbearealen, die sich mit der Mieterstromförderung verbinden lassen oder von dieser abzugrenzen sind. Die Teilnehmer erhalten grundlegende Informationen zu Eigenversorgung und Stromlieferung vor Ort sowie zu der unter dem Schlagwort „Mieterstrom“ neu hinzukommenden Förderung. Auch auf sektorenübergreifende „hauseigene“ Konzepte zur Versorgung mit Strom, Wärme und Kälte wird eingegangen.
Referent: RA Peter Nümann, NÜMANN + SIEBERT Rechtsanwälte
Zielgruppe: Projektentwickler, Mitarbeiter von Energieversorgern und -genossenschaften, Vermieter, Energieberater, Installateure
Ort: DGS Berlin, Erich-Steinfurth-Str. 8, 10243 Berlin
Anmeldung per E-Mail: info@energie-und-baukultur.de